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Die Botschaft Indiens in Bern gibt bekannt:
EXPRESS VISA:
Am 27. September 2011, 03. & 04. Oktober 2011 werden keine Express Visa ausgestellt.
INDISCHE FEIERTAGE:
Die Botschaft Indiens in Bern ist am Donnerstag, den 06. Oktober 2011 und Mittwoch, den 26. Oktober 2011 aufgrund Indischer Feiertage geschlossen. An diesen Tagen ist das Indische Visaantragszentrum geschlossen und es werden keine Anträge angenommen und verarbeitet. |
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Tourist Visa-on-Arrival
Touristen aus den folgenden Ländern haben die Möglichkeit, ab dem 1. Januar 2011, ein Visum direkt bei der Anreise zu beantragen.Finnland
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Japan |
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Finland |
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Luxemburg |
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Neuseeland |
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Singapur |
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Kambodscha |
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Vietnam |
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Philippinen |
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Laos |
Die Genehmigung eines solchen Tourist Visa-on-Arrival ist mit den Konditionen von inter-alia verbunden:
Der Aufenthalt in Indien darf nicht länger als 30 Tage sein.
Zwischen zwei Einreisen nach Indien müssen zwei Monate liegen.
Das Tourist Visa-on-Arrival ist nur in Folgeneden indischen internationalen Flughafen erhältlich Delhi, Mumbai, Chennai und Kolkatta |
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Angesichts der Ausbreitung der Schweinegrippe (H1N1) werden alle Angesichts der Ausbreitung der Schweinegrippe (H1N1) werden alle nach Indien reisenden Passagiere bei ihrer Ankunft an den Internationalen Flughäfen in Indien sorgfältig untersucht und müssen bei ihrer Einreise das Formblatt (Health Screening Card) bei sich tragen. Dies kann auch eine Quarantäne und sogar einen Krankenhausaufenthalt einschliessen, wenn entsprechende Symptome im Zusammenhang mit der Grippe entdeckt werden.
Bitte klicken Sie hier drucken Sie die Health Screening Card aus, füllen Sie dieses Formular aus und unterzeichnen Sie es vor Ihrer Reise nach Indien.
Wichtiger Hinweis für Touristenvisa
„Zu Ihrer Information seien Sie darauf hingewiesen, dass bei Touristenvisa zwischen zwei Einreisen nach Indien ein Zeitraum von mindestens zwei Monaten liegen muss.“
Falls Sie Indien innerhalb dieser zweimonatigen Periode mehr als einmal besuchen möchten, ist direkt bei der Indischen Botschaft eine entsprechende Erlaubnis einzuholen, ohne den Weg über VF Services. Falls eine solche Erlaubnis von der Indischen Botschaft erteilt wird, ist ausserdem die Registrierung bei der örtlichen Ausländerregistrierungsbehörde [Foreigner Regional Registration Offices/Foreigners Registration Office = FRRO/FRO] innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft in Indien erforderlich. Die Bearbeitung dieses Antrags dauert 2 bis 3 Arbeitstage.
Antragstellern, die nach ihrer ersten Einreise nach Indien den Besuch eines anderen Landes und die Wiedereinreise nach Indien, bevor sie das Land endgültig verlassen, planen, kann mehr als eine Einreise gestattet werden, sofern eine detaillierte Reiseroute und begleitende Unterlagen vorgelegt werden. In diesen Fällen wird das Touristenvisum nur für diese bestimmten Einreisen erteilt und nicht für mehrfache Einreisen.
Die Erlaubnis zur Wiedereinreise wird von der Indischen Botschaft in Bern nur bei dringendem Reisebedarf und bei Vorlage einer genauen Reiseroute von Seiten des Antragstellers auf Ermessensbasis erteilt. Für einen zusätzlichen Sichtvermerk, sofern dieser beantragt wird, wird eine Gebühr in Höhe von 25 CHF berechnet. |
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