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Das indische Visumantragszentrum wurde von der indischen Botschaft in der Schweiz dazu ermächtigt, Visumanträge entgegenzunehmen, Antragsgebühren einzuziehen und Dokumente an die Antragsteller zurück zu senden.
Über alle Anträge entscheidet die Abteilung Visa und Einreise der Indischen Botschaft in Bern, Schweiz.
Das indische Visumantragszentrum wird von der VF Services (Switzerland) Ltd. geleitet. Die Entscheidung darüber, ob ein Visum gewährt oder abgelehnt wird, wird ausschliesslich von den Beamten der Indischen Botschaft in der Schweiz gefällt. Die Mitarbeiter der VF Services (Switzerland) Ltd. haben keinen Einfluss auf das Ergebnis eines Antrags.
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Bitte beachten Sie, dass die Antragsteller für die von ihnen eingesendeten Anträge allein verantwortlich sind. Gefälschte Dokumente oder andere falsche Darstellungen von Informationen zur Unterstützung Ihres Antrags wirken sich unmittelbar auf die Beurteilung Ihres Antrags durch die Indische Botschaft in der Schweiz aus.
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Konsularischer Zuständigkeitsbereich: |
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Die Botschaft in Bern ist zuständig für die gesamte Schweiz, sowie für das Fürstentum Liechtenstein.
Aus praktischen Gründen können Einwohner von französischsprachigen Gebieten der Schweiz, und zwar Neuchatél, Lausanne, Nyon, Wallis, Vaud, Montreux, Genf usw., konsularische und visabezogene Dienstleistungen unter der folgenden Adresse in Anspruch nehmen:
Consulate General of India, Geneva
7-9, Rue de Valais,
CH-1202, Genève.
Tel.Nr.. 022 9068686 oder 022 9068676
Fax-Nr. 022 906 86 96 |
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